Fort- und Weiterbildungsprogramm

Aktuelle Rechtsfragen zum MVZ - Zulassung, Anstellungsverhältnisse, Zweigpraxis, Honorar, Plausibilität, Sprechstunden & Co.

Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind durch eine stetige Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesundheitsgesetzgeber sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägt. Die Voraussetzung für die Gründung von MVZ, die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten und die standortübergreifende Leistungserbringung unterliegen dadurch einem stetigen Wandel.

Betroffen hiervon sind auch Vorgaben für Honorar und Abrechnung, Plausibilitätsprüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Kenntnisse der aktuellen rechtlichen Vorgaben sind sowohl relevant für den Betrieb vorhandener MVZ, aber auch für Planungen im Zusammenhang mit der MVZ Gründung oder Erweiterung, der Übernahme von Arztpraxen und für weitere Strukturfragen des MVZ-Betriebs. Für den laufenden Betrieb, aber auch für Planungen und Investitionen gilt es, erkennbare Risiken zu vermeiden.

Inhalte des Seminars: MVZ Zulassung und Bedarfsplanung, Anstellungsverhältnisse, Zweigpraxis, vertragsärztlich Vergütung, RLV und Praxisbesonderheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorar und Verordnungswesen, persönliche Leistungserbringung, Assistent:innen und Vertreter:innen, Off-Label-Use, Disziplinarverfahren und Co.

  • MVZ Zulassung und Erweiterung, ÜBAG/Filiale
  • Übernahme von Arztpraxen, Anstellung, 3-Jahresfrist
  • RLV, QZV, Praxisbesonderheiten, Arzneimittelverordnung, Off-Label-Use
  • Plausibilität und persönliche Leistungserbringung


Methoden: Vortrag, Erörterung von Praxisbeispielen, Diskussion


Hinweis: Die Veranstaltung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage sowie aktuelle Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsgremien und Ärztekammern.

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Alternative Versorgungsformen, Recht

Referenten:

  • Herr RA Jörg Müssig Fachanwalt für Medizinrecht
  • Frau RA Mandy Müssig Fachanwältin für Medizinrecht

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Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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