Fort- und Weiterbildungsprogramm

Compliance im Gesundheitswesen- ONLINE VERANSTALTUNG

Zentrale Herausforderung für die Compliance im Gesundheitswesen ist die Verhinderung von Gesetzesverstößen. Insbesondere seit der Einführung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen rückt das Thema Compliance immer stärker in den Fokus der Geschäftsführung. Mögliche Haftungsrisiken für den Gesundheitsbetrieb und die handelnden Akteure werden vorgestellt sowie Maßnahmen, wie diesen effektiv begegnet werden kann.

Ihr Nutzen: Wege der rechtssicheren Organisation des Gesundheitsbetriebes und Enthaftung der Geschäftsführung sowie Compliance-Verantwortlicher. Antworten auf alle wesentlichen Rechtsfragen bezüglich des Verhältnisses von Ärzten, Kliniken sowie Pharmaunternehmen.

Inhalte des Seminars:

  • Rechtliche Vorgaben einer Compliance-Pflicht
  • Haftungsrisiken der Geschäftsführung
  • Aufklärungspflichten bei Verdachtsmomenten
  • Compliance-Management-Systeme im Gesundheitswesen; speziell im Krankenhaus
  • Korruptionsstrafrecht; insb. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzte-schaft sowie Sponsoring/Drittmittel
  • Ausgewählte Probleme der Compliance im Gesundheitswesen


Methoden: Vortrag, Diskussion & Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis

Seminarinformationen

Kategorie:

Online-Veranstaltung, Recht

Referenten:

  • Herr Prof. Dr. iur. Alexander Eufinger

Termin(e)

05.11.2025, 09:00 bis 16:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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