Fort- und Weiterbildungsprogramm
Compliance im Gesundheitswesen- ONLINE VERANSTALTUNG
Zentrale Herausforderung für die Compliance im Gesundheitswesen ist die Verhinderung von Gesetzesverstößen. Insbesondere seit der Einführung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen rückt das Thema Compliance immer stärker in den Fokus der Geschäftsführung. Mögliche Haftungsrisiken für den Gesundheitsbetrieb und die handelnden Akteure werden vorgestellt sowie Maßnahmen, wie diesen effektiv begegnet werden kann.
Ihr Nutzen: Wege der rechtssicheren Organisation des Gesundheitsbetriebes und Enthaftung der Geschäftsführung sowie Compliance-Verantwortlicher. Antworten auf alle wesentlichen Rechtsfragen bezüglich des Verhältnisses von Ärzten, Kliniken sowie Pharmaunternehmen.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Rechtliche Vorgaben einer Compliance-Pflicht
- Haftungsrisiken der Geschäftsführung
- Aufklärungspflichten bei Verdachtsmomenten
- Compliance-Management-Systeme im Gesundheitswesen; speziell im Krankenhaus
- Korruptionsstrafrecht; insb. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzte-schaft sowie Sponsoring/Drittmittel
- Ausgewählte Probleme der Compliance im Gesundheitswesen
Methoden:Vortrag, Diskussion & Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis
Seminarinformationen
Zielgruppe
Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte, Unternehmensjuristen
Referent
Prof. Dr. iur. Alexander Eufinger
Wiesbaden Business School | Hochschule RheinMain Wiesbaden
Termine
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
9:00-16:00

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 Punkte
Teilnahmegebühr in €
275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.
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