Fort- und Weiterbildungsprogramm

Compliance im Gesundheitswesen- ONLINE VERANSTALTUNG

Zentrale Herausforderung für die Compliance im Gesundheitswesen ist die Verhinderung von Gesetzesverstößen. Insbesondere seit der Einführung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen rückt das Thema Compliance immer stärker in den Fokus der Geschäftsführung. Mögliche Haftungsrisiken für den Gesundheitsbetrieb und die handelnden Akteure werden vorgestellt sowie Maßnahmen, wie diesen effektiv begegnet werden kann.

Ihr Nutzen: Wege der rechtssicheren Organisation des Gesundheitsbetriebes und Enthaftung der Geschäftsführung sowie Compliance-Verantwortlicher. Antworten auf alle wesentlichen Rechtsfragen bezüglich des Verhältnisses von Ärzten, Kliniken sowie Pharmaunternehmen.

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Inhalte des Seminars:

  • Rechtliche Vorgaben einer Compliance-Pflicht
  • Haftungsrisiken der Geschäftsführung
  • Aufklärungspflichten bei Verdachtsmomenten
  • Compliance-Management-Systeme im Gesundheitswesen; speziell im Krankenhaus
  • Korruptionsstrafrecht; insb. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzte-schaft sowie Sponsoring/Drittmittel
  • Ausgewählte Probleme der Compliance im Gesundheitswesen

Methoden:Vortrag, Diskussion & Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte, Unternehmensjuristen

Referent

Prof. Dr. iur. Alexander Eufinger
Wiesbaden Business School | Hochschule RheinMain Wiesbaden

Termin

06.11.2024

Veranstaltungsort

Online-Veranstaltung

Informationen zum Veranstaltungsort

Zeitrahmen

9:00-16:00

Fortbildungspunkte - Registrierung - Beruflich Pflegender

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende: 

8 Punkte

Teilnahmegebühr in €

325,00 für Mitglieder des BBDK
425,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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