Fort- und Weiterbildungsprogramm
Der ausländische Patient - ONLINE-VERANSTALTUNG
Bei der Behandlung ausländischer Patienten und Patientinnen sind oftmals mögliche Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten, unabhängig von der direkten Abrechnung gegenüber dem Patienten, nicht bekannt.
Das Seminar vermittelt eine Übersicht über Ansprechpartner und Abrechnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung ausländischer Patienten, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind.
Dabei werden sowohl die allgemeinen Abrechnungsgrundsätze bei Vorlage einer europäischen Krankenversicherungskarte sowie einer provisorischen Ersatzbescheinigung / Abrechnungsschein behandelt, als auch die Möglichkeiten, als Nothelfer oder über das Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechnungsbegleichung für die durchgeführte Behandlung zu erlangen.
Hier finden Sie weitere Informationen
- Allgemeines Abrechnungsverhältnis Krankenhaus / Selbstzahler
- Wahlleistungsvereinbarung
- Ehegattenhaftung gem. § 1357 BGB
- Abrechnung im Ausland Versicherter (EHIC u.a.)
- Verpflichtung nach § 68 AufenthG
- ReiseKV / Erbenhaftung
- Pflichtversicherung § 5 Abs. 1 Nr. 13 u. Abs. 11 SGB V
- Krankenhaus als Nothelfer gem. § 25 SGB XII
- Ansprüche nach AsylbLG
- Kein Nothelferanspruch im AsylbLG
- Eingeschränkte Sozialhilfe gem. §§ 23, 48, 50 SGB XII
- Anmerkungen zur Forderungsdurchsetzung.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Patientenverwaltung und -abrechnung
Referent
Frank Montag
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Dortmund
Termine
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 12:30 Uhr

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
4 Punkte
Teilnahmegebühr in €
200,00 für Mitglieder des BBDK
250,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.
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