Fort- und Weiterbildungsprogramm

Der ausländische Patient - ONLINE-VERANSTALTUNG

Bei der Behandlung ausländischer Patienten und Patientinnen sind oftmals mögliche Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten, unabhängig von der direkten Abrechnung gegenüber dem Patienten, nicht bekannt.

Das Seminar vermittelt eine Übersicht über Ansprechpartner und Abrechnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung ausländischer Patienten, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind.

Dabei werden sowohl die allgemeinen Abrechnungsgrundsätze bei Vorlage einer europäischen Krankenversicherungskarte sowie einer provisorischen Ersatzbescheinigung / Abrechnungsschein behandelt, als auch die Möglichkeiten, als Nothelfer oder über das Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechnungsbegleichung für die durchgeführte Behandlung zu erlangen.

Inhalte des Seminars:

  • Allgemeines Abrechnungsverhältnis Krankenhaus / Selbstzahler
  • Wahlleistungsvereinbarung
  • Ehegattenhaftung gem. § 1357 BGB
  • Abrechnung im Ausland Versicherter (EHIC u.a.)
  • Verpflichtung nach § 68 AufenthG
  • ReiseKV / Erbenhaftung
  • Pflichtversicherung § 5 Abs. 1 Nr. 13 u. Abs. 11 SGB V
  • Krankenhaus als Nothelfer gem. § 25 SGB XII
  • Ansprüche nach AsylbLG
  • Kein Nothelferanspruch im AsylbLG
  • Eingeschränkte Sozialhilfe gem. §§ 23, 48, 50 SGB XII
  • Anmerkungen zur Forderungsdurchsetzung.

Seminarinformationen

Kategorie:

Online-Veranstaltung, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Herr Frank Montag Rechtsanwalt

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Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

4 Punkte

Teilnahmegebühr

200 EUR für Mitglieder des BBDK
250 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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