Fort- und Weiterbildungsprogramm

Der richtige Umgang mit Architekten- und Ingenieurverträgen bei Klinikbauvorhaben

Um Klinikbauprojekte möglichst reibungslos abzuwickeln, ist die Einschaltung von Architekten und Ingenieuren unerlässlich. Deren Rechte und Pflichten wiederum müssen dezidiert in schriftlichen Planerverträgen manifestiert werden.

Fundierte Kenntnisse in Bezug auf die HOAI und das neue Bauvertragsrecht sind dabei unerlässlich, um einen reibungslosen Projektablauf sicherzustellen bzw. auf Störungen im Bauablauf professionell reagieren zu können.

Das Seminar versetzt Sie in die Lage, diese Herausforderungen in der Praxis zu meistern, - angefangen von der richtigen Vertragsgestaltung bis zum richtigen Verhalten im Zuge der Abnahme.

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Wesentliche Inhalte des Seminars:
  • Richtiger Umgang mit der HOAI
    • Schriftsatzgebot
    • Mindestsatzgebot
    • Stufenverträge
  • Umgang mit Änderungs- und Wiederholungsleistungen
  • Umgang mit Planungs- und Bauzeitverzögerungen
  • Umgang mit Sicherheiten
  • Fälligkeit des Honoraranspruchs des Planers
  • Mangelbeseitigungsrechte des Auftraggebers vor und nach Abnahme.

Fragen der Teilnehmenden werden integriert und der Seminarinhalt flexibel an die Bedürfnisse oder aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst.

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Geschäftsführende, Kaufmännische Direktoren:innen, Technische Leitungen, alle Führungskräfte, die im Krankenhaus für Bauvertragsrecht verantwortlich sind.

Referent

Lars Christian Nerbel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB, Bonn

Termin

07.11.2024

Veranstaltungsort

Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr

Informationen zum Veranstaltungsort

Zeitrahmen

09:30 - 17:00 Uhr

Fortbildungspunkte - Registrierung - Beruflich Pflegender

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende: 

8 Punkte

Teilnahmegebühr in €

325,00 für Mitglieder des BBDK
425,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffee­pause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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