Fort- und Weiterbildungsprogramm

Der richtige Umgang mit Architekten- und Ingenieurverträgen bei Klinikbauvorhaben

Um Klinikbauprojekte möglichst reibungslos abzuwickeln, ist die Einschaltung von Architekten und Ingenieuren unerlässlich. Deren Rechte und Pflichten wiederum müssen dezidiert in schriftlichen Planerverträgen manifestiert werden.

Fundierte Kenntnisse in Bezug auf die HOAI und das neue Bauvertragsrecht sind dabei unerlässlich, um einen reibungslosen Projektablauf sicherzustellen bzw. auf Störungen im Bauablauf professionell reagieren zu können.

Das Seminar versetzt Sie in die Lage, diese Herausforderungen in der Praxis zu meistern, - angefangen von der richtigen Vertragsgestaltung bis zum richtigen Verhalten im Zuge der Abnahme.

Wesentliche Inhalte des Seminars:

  • Richtiger Umgang mit der HOAI
    • Schriftsatzgebot
    • Mindestsatzgebot
    • Stufenverträge
  • Umgang mit Änderungs- und Wiederholungsleistungen
  • Umgang mit Planungs- und Bauzeitverzögerungen
  • Umgang mit Sicherheiten
  • Fälligkeit des Honoraranspruchs des Planers
  • Mangelbeseitigungsrechte des Auftraggebers vor und nach Abnahme.


Fragen der Teilnehmenden werden integriert und der Seminarinhalt flexibel an die Bedürfnisse oder aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst.

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Herr Lars Christian Nerbel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Termin(e)

20.11.2025, 09:30 bis 17:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Die Wolfsburg / Kath. Akademie im Bistum Essen

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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