Fort- und Weiterbildungsprogramm

Durchsetzung und Vollstreckung von Zahlungsansprüchen gegenüber Selbstzahlern und privaten Krankenversicherungen

Liquiditätsengpässe ergeben sich für Krankenhäuser nicht allein durch Abrechnungsschwierigkeiten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Auch Selbstzahler bzw. deren private Krankenversicherungen verweigern zunehmend die Zahlung.

Das Seminar vermittelt die entscheidenden Rechtsgrundlagen für die Abrechnung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber Selbstzahlern und deren privaten Krankenversicherungen.

Da es sich um rein zivilrechtliche Ansprüche handelt, unterscheiden sich die Grundlagen für die Abrechnung und Durchsetzung der Forderungen von den in aller Regel bekannten Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Abrechnung von Krankenhausleistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund ist es für alle Krankenhäuser unverzichtbar, die grundlegenden Unterschiede zu kennen.

Das Seminar vermittelt Ihnen - auch als Neueinsteiger - einen strukturierten Überblick über die korrekte Abrechnung von Krankenhausleistungen gegenüber Selbstzahlern und deren Durchsetzung im Mahn-, Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.

Inhalt des Seminars:

  • Rechtsgrundlagen für die Abrechnung gegenüber Selbstzahlern bzw. private Krankenversicherungen
  • Abschluss von Behandlungs- und Wahlleistungsverträgen
  • Einsichtsrecht in Patientenunterlagen
  • Nothelferanspruch und Pflichtversicherung
  • Exkurs: Grundzüge zur Abrechnung gegenüber ausländischen Patienten
  • Nothilfe nach AsylblG
  • Beantragung und Durchführung von Mahnverfahren
  • Durchführung von zivilrechtlichen Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung und Pfändungsmöglichkeiten
  • Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung
  • Umgang mit Vollstreckungshindernissen
  • Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern.

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Herr Frank Montag Rechtsanwalt

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Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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