Fort- und Weiterbildungsprogramm

Forderungsmanagement im Krankenhaus

Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MD rechtssicher zu argumentieren.

Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.

Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potenzieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren. Dazu gehört auch die richtige Positionierung in MD-Strukturprüfungen.

Inhalte des Seminars:

MD-Strukturprüfung, § 275d SGB V

  • Inhalte
  • Auslegung von Strukturmerkmalen
  • Widerspruchsverfahren
  • Vorläufiger Rechtsschutz

PrüfvV

  • Aktuelle Probleme und Rechtsprechung
  • Eletronische Übermittlung von Krankenunterlagen
  • Die Bedeutung von Ausschlussfristen
  • Probleme bei Erörterungsverfahren und Konsequenzen

Aufrechnungsverbote für Kankenkassen

  • Gesetzliches Aufrechnungsverbot und Landesvertrag NRW

Ausgliederung von Krankenhausleistungen in vergütungsrechtlicher Hinsicht

  • Rechtsprechung des BSG zur Strahlentherapie

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Frau Dr. Heike Thomae Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

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Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:

8 Punkte

Teilnahmegebühr

325 EUR für Mitglieder des BBDK
425 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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