Fort- und Weiterbildungsprogramm
Forderungsmanagement im Krankenhaus
Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MD rechtssicher zu argumentieren.
Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.
Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potenzieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren. Dazu gehört auch die richtige Positionierung in MD-Strukturprüfungen.
Inhalte des Seminars:
MD-Strukturprüfung, § 275d SGB V
- Inhalte
- Auslegung von Strukturmerkmalen
- Widerspruchsverfahren
- Vorläufiger Rechtsschutz
PrüfvV
- Aktuelle Probleme und Rechtsprechung
- Eletronische Übermittlung von Krankenunterlagen
- Die Bedeutung von Ausschlussfristen
- Probleme bei Erörterungsverfahren und Konsequenzen
Aufrechnungsverbote für Kankenkassen
- Gesetzliches Aufrechnungsverbot und Landesvertrag NRW
Ausgliederung von Krankenhausleistungen in vergütungsrechtlicher Hinsicht
- Rechtsprechung des BSG zur Strahlentherapie
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende in Krankenhäusern
Seminarinformationen
Kategorie:
Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht
Termin(e)
28.08.2025, 09:30 bis 17:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)
Veranstaltungsort: Die Wolfsburg / Kath. Akademie im Bistum Essen
Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
8 PunkteTeilnahmegebühr
325 EUR für Mitglieder des BBDK425 EUR für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.