Fort- und Weiterbildungsprogramm

Forderungsmanagement im Krankenhaus

Dieses Seminar zeigt Ihnen anhand der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche möglichst rechtssicher durchsetzen. Sie erfahren, gegenüber Krankenkassen und MD rechtssicher zu argumentieren.

Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen, die für die Abrechnungen maßgeblich sind, sowie die richtige Strategie sind notwendig, um auf gerechtfertigte Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Selbstzahlern bzw. privaten Krankenversicherungen nicht verzichten zu müssen und damit die Liquidität des Hauses zu sichern.

Entwickeln Sie Strategien, um die Erfolgsaussichten potentieller Zahlungsklagen abzuschätzen, ungerechtfertigte Zahlungsverzögerungen und -verweigerungen wirksam abzuwehren.

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Inhalte des Seminars:

    MD-Strukturprüfung, § 275d SGB V
  • Bescheide des MD
  • Rechtsschutz (Widerspruch, Klage, Vorläufiger Rechtsschutz)

    MDK-Reformgesetz
  • Prüfquote
  • Aufschlagszahlungen
  • Rechtsschutz

  • PrüfvV
  • Erörterungsverfahren, § 17c Abs. 2b KHG
  • Übersendung von Krankenunterlagen, Präklusionswirkung
  • Rechnungskorrekturen
  • Aufrechnung

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Mitarbeitende aus den Bereichen Patientenverwaltung, Leistungsabrechnung und Medizincontrolling

Referentin

Dr. Heike Thomae
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Dortmund

Termin

21.06.2023

Veranstaltungsort

Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr

Informationen zum Veranstaltungsort

Zeitrahmen

09:30 - 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr in €

275,00 für Mitglieder des BBDK
375,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffee­pause am Nachmittag. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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