Fort- und Weiterbildungsprogramm

Hybrid-DRGs - ONLINE VERANSTALTUNG

Nachdem sich Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht haben einigen können, hat das Bundesministerium für Gesundheit am 21.09.2023 einen Referentenentwurf zur Verordnung
einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) vorgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft und umfasst einen "Startkatalog" mit ersten, sektorengleich zu vergütenden Leistungen, die von verschiedenen operativen Fachdisziplinen erbracht werden.
Im Laufe des Jahres 2024 wird dieser „Startkatalog“ fortlaufend erweitert werden und dann auch die konservativen Fachdisziplinen betreffen. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die zu erwartenden Änderungen zu informieren.

Ihr Nutzen: Sie erhalten umfassende Informationen zu den Regelungen der sektorengleichen Behandlung und Vergütung nach §115f SGB V und deren Auswirkungen auf Strategie und Ablauforganisation. Mit Blick auf und im Kontext zu weiteren, die Ambulantisierung vorantreibenden gesundheitspolitischen Maßnahmen erhalten Sie Handlungsempfehlungen, die Sie bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützen.

Hier finden Sie weitere Informationen

Hybrid-DRG-V
  • Hintergründe und Ziele
  • Leistungskatalog, Leistungsumfang, Vergütung
  • Ausblick
Auswirkungen auf Strategie und Prozesse
  • Sinnvolle Maßnahmen

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    Seminarinformationen

    Zielgruppe

    Führungskräfte und Mitarbeitende aus der Geschäftsführung, dem (Medizin-) Controlling, Medizin und Pflege

    Referentin

    Dr. med. Heike Hasbach
    FÄ für Chirurgie, Ärztliches QM BÄK, Coach (DGfC), Geschäftsführerin
    HospitalBeratung Hasbach, Hagen

    Termine

    29.11.2023
    11.12.2023
    15.01.2024
    15.02.2024

    Veranstaltungsort

    Online-Veranstaltung

    Informationen zum Veranstaltungsort

    Zeitrahmen

    13:00-15:00 Uhr

    Teilnahmegebühr in €

    150,00 für Mitglieder des BBDK
    187,50 für Nichtmitglieder

    Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
    Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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    Finden Sie es heraus: www.bbdk.de/mitglieder.html