Fort- und Weiterbildungsprogramm

Krankenhausplanung NRW

Die Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung wird 2024 ihre Zielgerade erreichen. Nach Anhörung durch das Ministerium werden die Feststellungsbescheide, die den neuen Krankenhausplan umsetzen, bis Ende 2024 erwartet. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den allgemeinen Grundsätzen einer rechtmäßigen Krankenhausplanung und befasst sich dabei insbesondere mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Erlass negativer Feststellungsbescheide. Der Landesgesetzgeber hat Ende November 2023 das Krankenhausgestaltungsgesetz dahingehende geändert, dass Klagen der Krankenhäuser keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Inhalte:

  • Kriterien für die Aufnahme in den neuen Krankenhausplan
  • Vorgaben nach dem neuen Krankenhausplan
    • Qualitätskriterien
    • Leistungsgruppen und Verteilung von Versorgungsaufträgen
    • Auswahlentscheidung
    • Durchführung ordnungsgemäßer regionaler Planungskonzepte
    • Umsetzung des Krankenhausplans durch Erlass von Feststellungsbescheiden und vorherige Anhörung des Ministeriums
    • Umsetzung des Versorgungsauftrages binnen 12 Monaten, § 16 KHGG NRW
    • Rechtsschutz
      • Klage gegen negativen Feststellungsbescheid und Wegfall der aufschiebenden Wirkung
      • Einstweiliger Rechtsschutz
      • Rechtsmittel gegen Bescheide von Konkurrenzkrankenhäusern

Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende in Krankenhäusern.

Seminarinformationen

Kategorie:

Präsenz-Seminare, Zahlen – Daten – Fakten, Recht

Referenten:

  • Frau Dr. Heike Thomae Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Termin(e)

26.11.2024, 09:30 bis 12:30 Uhr
(noch 8 freie Plätze)

Veranstaltungsort: Die Wolfsburg / Kath. Akademie im Bistum Essen

Teilnahmegebühr

200 EUR für Mitglieder des BBDK
250 EUR für Nichtmitglieder

  Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.

Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.

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