Fort- und Weiterbildungsprogramm
Steuerrecht - Update für Krankenhäuser - ONLINE VERANSTALTUNG
Es gibt in Deutschland wohl kein anderes Rechtsgebiet, das durch Gesetzesänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Europäischen Gerichtshofes von so umfassenden Änderungen betroffen ist, wie das Steuerrecht. Dies zeigt auch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Jahressteuergesetz 2020, welches neue Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit bislang steuerpflichtigen Servicegesellschaften eröffnet.
Dies betrifft in vielfältiger Weise auch Krankenhäuser.
Neben den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben kommt auch dem Umsatzsteuerrecht eine große Bedeutung zu.
Die Beachtung der sich immer wieder ergebenden Rechtsänderungen gewinnt für Krankenhäuser immer stärker an Bedeutung, denn Anschlussbetriebsprüfungen werden immer mehr die Regel. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser ist das frühzeitige Erkennen und Bewältigen steuerlicher Risiken ein wichtiger Beitrag, um den Fortbestand des Hauses zu sichern.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Ihr Fachwissen zu aktuellen steuerrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Krankenhäuser auf den aktuellen Stand zu bringen. Denn nur so sind Sie in der Lage, bestehende steuerliche Risiken Ihres Hauses zu erkennen und diese durch geeignete Maßnahmen zu bewältigen.
Zielgruppe: Die Veranstaltung wendet sich an Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens, die bereits über Grundkenntnisse im Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht verfügen.
Seminarinformationen
Kategorie:
Online-Veranstaltung, Zahlen – Daten – Fakten, Recht
Termin(e)
12.06.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr
(noch 12 freie Plätze)
Veranstaltungsort: Online-Veranstaltung
Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
5 PunkteTeilnahmegebühr
200 EUR für Mitglieder des BBDK250 EUR für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie beinhaltet bei Präsenzseminaren die Pausengetränke, ein Mittagessen und eine Kaffeepause am Nachmittag.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Weitere Termine werden im Laufe des Jahres veröffentlicht.