Fort- und Weiterbildungsprogramm
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der ambulanten Versorgung - Strategien zur Vermeidung von Regressen und Honorarkürzungen
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ein Instrument, um die Erfüllung der vertragsärztlichen Pflichten zu überwachen. Dies bedeutet, es ist zu prüfen, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V eingehalten wurde.
Um die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen Prüfvereinbarungen entwickelt, welche die maßgeblichen Regelungen zur Durchführung der Prüfverfahren enthalten.
Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch die verselbständigten Prüfgremien, welche gemeinsam von den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen gebildet werden.
Im Ergebnis können Maßnahmen wie Beratungen, Honorarkürzungen oder insbesondere Regresse beschlossen werden.
Das Seminar skizziert die aktuelle Rechtslage unter Einbeziehung der jüngsten Rechtsprechung und gibt einen Überblick über Umfang, Zielsetzung und Inhalte der Wirtschaftlichkeitsprüfung, insbesondere unter Berücksichtigung von Argumentationshilfen und Strategien, um Honorarkürzungen und Regresse vermeiden zu können. Eine Erläuterung der zugehörigen Verwaltungspraxis anhand aktueller Fragestellungen und Entscheidungsmaximen sowie die Erörterung von Einzelfragen erfolgt mit einer Schwerpunktsetzung für die Bereiche Nordrhein und Westfalen-Lippe. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch das Spannungsverhältnis zum zivilrechtlichen Haftungsmaßstab für medizinische Behandlungen, nach dem der Arzt seine Behandlung nach den neusten medizinischen Erkenntnissen durchzuführen hat.
Hier finden Sie weitere Informationen
- aktuelle Rahmenbedingungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Inhalte der einzelnen Prüfverfahren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Prüfmethoden
- Rechtsfolgen bei Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Verjährungsregelungen
- Strategien zur Vermeidung von Honorarkürzungen und Regressen
- Ausblick auf weitere Änderungen.
Hinweis: Das Seminar wird an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Seminarinformationen
Zielgruppe
Führungskräfte, Controller:innen, Mitarbeitende der Abrechnung im Bereich Krankenhausverwaltung, MVZ und neue Versorgungsformen
Referentin
RA Mandy Müssig
Fachanwältin für Medizinrecht
pwk & Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund
Termin
Veranstaltungsort
Die Wolfsburg
Kath. Akademie im Bistum Essen
Falkenweg 6
45478 Mülheim/Ruhr
Informationen zum Veranstaltungsort
Zeitrahmen
09:30 - 12:30 Uhr

Fortbildungspunkte für beruflich Pflegende:
4 Punkte
Teilnahmegebühr in €
200,00 für Mitglieder des BBDK
250,00 für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagessen. Sie wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Teilnahmegebühr für den zweiten Teilnehmer aus einem Krankenhaus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.
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