Fort- und Weiterbildungsprogramm

Zwischen Krankenbehandlung und Strafverfolgung – Strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen

Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Akteure aus dem Gesundheitswesen steigt stetig an. Erkennbar wird dies auch durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich auf die Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen spezialisiert haben. Strafrechtliche Risiken bestehen dabei nicht nur im klassischen Kontext des Heileingriffs, der grundsätzlich schon formal den Straftatbestand der Körperverletzung verwirklichen kann, sondern insbesondere auch im Umgang mit Betäubungsmitteln sowie im Rahmen der Abrechnung. Sie erhalten einen Überblick über die strafrechtlichen Risiken, die im Rahmen einer Krankenbehandlung bestehen. Abschließend werden Ihnen noch Verhaltenstipps für den Fall an die Hand gegeben, dass es doch einmal zu einem Ermittlungsverfahren kommen sollte.

Ihr Nutzen: Lernen Sie die strafrechtlichen Risiken Ihrer Tätigkeit kennen und erkennen. Nur so lassen sich das eigene Tun gesetzeskonform ausrichten und die unangenehmen Folgen eines Ermittlungsverfahrens vermeiden.

Hier finden Sie weitere Informationen

  • Überblick über die einschlägigen Strafnormen
  • Körperverletzung - Aufklärungspflichten und Einwilligung
  • Strafrechtliche Zurechnung bei arbeitsteiliger Berufsausübung
  • Risiko des Abrechnungsbetrugs
  • Verletzung von Schweigepflichten
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Grundzüge des Umgangs mit BtM
  • Verhaltenstipps im Falle eines Ermittlungsverfahrens


Methoden: Vortrag, Präsentation, Bearbeitung von Beispielen aus der Praxis

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Seminarinformationen

Zielgruppe

Zielgruppe: Ärzte, Pflegepersonal, administratives Praxis- und Klinikpersonal

Referent

Valentin Wende
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Quaas & Partner Dortmund

Termine

20.06.2024
03.12.2024

Veranstaltungsort

Online-Veranstaltung

Informationen zum Veranstaltungsort

Zeitrahmen

9:00 - 13:00 Uhr

Teilnahmegebühr in €

325,00 für Mitglieder des BBDK
425,00 für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühr für den zwei­ten Teilnehmer aus einem Kranken­haus verringert sich um 10 %, ab dem dritten Teilnehmer um 20 %.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt eine Abmeldung später, ist der gesamte Betrag zu entrichten.

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